Testpflicht für Schüler

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Hinweis: Diese Informationen sind vorläufig zusammengestellt, damit eine erste Orientierung und Hilfestellung gegeben werden kann. Diese Seite wird laufend ergänzt und aktualisiert. Hinweise, Beiträge und Vernetzungsangebote wie -wünsche sind herzlich willkommen: mangfalltal@rosenheim-steht-auf.de

Sachlage

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht in Bayerns Schulen ist lt. Aussage unseres Ministrepräsidenten ab 12.04.2021 ein Corona-Test verpflichtend - und zwar unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert. Schülerinnen und Schüler ebenso wie die Lehrkräfte müssen künftig vor der Teilnahme am Unterricht im Schulgebäude mindestens zwei Mal in der Woche ein negatives Testergebnis vorlegen. Direkt in der Schule muss hierzu ein PCR-, Schnell- oder Selbsttest gemachet werden. Bei einem Wert von über 100 könne dies je nach Unterrichtsmodell sogar noch häufiger der Fall sein. Wer den Test verweigert oder in Quarantäne muss, erhält Distanzunterricht. Die Regelungen gelten analog auch für Lehrkräfte und anderes schulisches Personal.

Vgl. auch https://www.merkur.de/bayern/corona-bayern-schulen-regeln-fragen-antworten-testpflicht-news-aktuell-zahlen-zr-90358069.html

Allerdings konnte noch keine Rechtsvorschrift identifiziert werden, mit der das Handeln der Exekutive eindeutig begründet wird. Vermutlich bezieht man sich auf §24 IFSG. Dieser Aspekt und weitere sind aktuell in gerichtlicher Klärung.

In der Corona-Testverordnung ist immer nur von Anspruch die Rede, auch im § 4a (Bürgertestung). Daraus kann keine Testpflicht abgeleitet werden. Interessant ist aber in diesem Zusammenhang, dass hier der Begriff der "asymtomatischen Personen" eingeführt wird. Dieser semantische Bauerntrick bedeutet, dass beliebige Personen nicht gesund sind, sondern potentiell krank, nur ohne Symptome. Damit hat man dann den Anschluss des Infektionsschutzgesetzes (§2 Nr. 7 IFSG:Ansteckungsverdächtiger) hergestellt, das nur für den Personenkreis der (möglicherweise) Infizierten gültig ist. Durch diesen Trick fällt jetzt - Jeder - in den Rechtsrahmen des Infektionsschutzgesetzes. Das Infektionsschutzgesetz sieht nämlich keine verdachtsunabhängigen Massentests vor, sondern nur Massentests bei Verdacht auf Infektionen. Indem man nun gesunde Menschen als asymtomatisch bezeichnet, glaubt man, nun für jeden beliebigen Menschen die Grundlage für Massentests zu haben.

Es lohnt sich auch, das Infektionsschutzgesetz im Detail durchzulesen, da sind einige Sauereien drin versteckt (bspw. elektronische Meldepflicht für Jeden ab 01.01.2023, § 14 Abs. 8 S. 2 IFSG, Möglichkeit einer Impfpflicht, § 20 Abs. 6 und 7, Strafen §74,75 IFSG)

Umgang

Die Frage ist, wie man als Eltern im Sinne des Kindes mit der Situation umgeht, wenn die Kinder nur noch mit Test in die Schule gelassen für werden. Dafür ist uns noch keine probate Vorgehensweise bekannt und wir wären für Informationen sehr dankbar, die wir dann hier auch veröffentlichen.

Denkbar wäre, dass die Kinder von den Eltern begleitet werden und die Abgabe des Tests verweigert wird. Sollte die schulische Einrichtung darauf bestehen, dann kann man um Mitteilung der Rechtsgrundlage bitten, diese sollte man schriftlich ausgehändigt bekommen. Sollte die Schule dies verweigern oder nicht zufriedenstellend können und immer noch auf Tests bestehen, dann sollte die Schule die Alternativlösungen darlegen und eine schriftliche Bestätigung über die Anweisung dieser Lösung (mit Begründung der Rechtsgrundlage) den Eltern aushändigen. Gegen diese kann dann im Nachgang geklagt werden wegen Verletzung des Bildungsauftrages.

Von Vorteil ist natürlich, wenn sich mehrere Eltern einer Schule zusammenfinden und die Aktion gemeinsam durchziehen.

Ein Angriffspunkt ist die Zulassung des Schnelltests:

Nach persönlicher Auskunft der Sachbearbeitung des Bundesinstituts für die Zulassung des Schnellstests Roche und Siemens ist klar und deutlich ein Eigentest an Kindern unter 16 Jahren v e r b o t e n.

Die Eltern sollen am Montag die Kinder zu Hause lassen und Strafanzeige androhen und die *Gewerbeaufsicht bei der Regierung von Oberbayern* informieren, dass ihrer Ansicht nach ein Medizinprodukt Anwendung findet, dessen Anwendung unter diesen Umständen gesetzlich untersagt, weil nicht am dem deutschen Markt als verwendungsfähiges Medizinprodukt zugelassen ist. Lehrer, die diese Tests durchführen oder unterstützen, machen sich strafbar, deswegen sollten diese die Eltern unterstützen (Aufklärung der Lehrer nötig).

Hilfestellungen

Es gibt inzwischen unzählige Telegram-Gruppen, die sich irgendwie mit der Thematik beschäftigen. Anders gesagt: es herrscht große Verwirrnis. Es ist nicht auszumachen, welche dieser Gruppen legitim sind, welche vielleicht nur gegründet wurden, um Verwirrung zu stiften. Hinzu kommt, dass in offenen, unmoderierten Gruppen viel Müll und von Trollen auch absichtlich Falschinformationen gestreut werden. Wir raten von zu großen, offenen Gruppen generell ab, da der Zeitaufwand zur Recherche ins Unermessliche wächst.

Wir rufen alle Gruppenadministratoren im oberbayerischen Raum auf, sich kurzzuschliessen und eine gemeinsame Struktur, wie sie schon für Ostbayern etabliert ist, zu entwerfen und sich dort einzubringen. Alles andere ist kontraproduktiv.

Trotzdem seien hier auch einige Links auf Telegram-Gruppen genannt, um überhaupt einmal Ansprechstellen zu haben. Auch hier wieder die Bitte um Mitteilung weitere Anlaufstellen.

Elterninitiative - gemeinsam stark (Mail, Telegram) -> Unterschriftenaktion!

Eltern stehen auf Überlick Ortsgruppen Bayern (Telegram)

Eltern stehen auf Rosenheim (Telegram)

Keine Testpflicht für Kinder (Telegram, überregional)

Schule ohne Test (Telegram) <- Link zum Channel wird noch benötigt

Schule ohne Test Lkr Rosenheim (WhatsApp)

Elternnetzwerk Bayern (Telegram)

Musterschreiben (Telegram)

Freies Lernen - Homeschooling - Eltern Initiative Rosenheim (Telegram)

School of Bliss (Telegram) <-Link zum Channel wird noch benötigt

Initiativen

Gerichtsurteil Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler

Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Testpflicht an Schulen von RA Mario Bögelein

Zwei Schüler reichen Eilantrag gegen Söders Zwangstests ein

Informationen

Schule und Corona (chiemgau-gemeinsam.de)

Corona-Maßnahmen: Wenn Kinder die Leidtragenden sind (Prof. Dr. Michal Klundt)

Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Karolin Ahrens)

Zwangstests für den Schulbesuch sind abzulehnen (Tobias Riegel)

Das Symbol der Angst (Daniela Prousa)